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Zurück am Hof Maximilians I.

Markus Grassl

Schubinger muss also vor dem Juni 1506 nach Deutschland zurückgekehrt sein, um sich wieder in den Dienst Maximilians I. zu begeben. Nicht nur die Nördlinger Quelle spricht von ihm als Musiker des „kinigs“, womit der Schreiber einer schwäbischen Reichsstadt wohl den römischen König, i. e. Maximilian, und nicht etwa den König von Kastilien gemeint haben dürfte, sondern in einem Brief Lorenz Behaims an Willibald Pirckheimer ebenfalls vom Juni 1506 ist sogar explizit vom „römischen König“ als Dienstherrn Schubingers die Rede(» H. Kap. Eine süddeutsche Humanistenkorrespondenz).

Wie mittlerweile oft besprochen wurde, zog Maximilians itinerierende, noch in der Tradition des mittelalterlichen „Reisekönigtums“ stehende Lebensweise und Herrschaftsausübung eine entsprechende Mobilität auch seiner Musiker nach sich. Allerdings bedeutete dies keineswegs, dass sich die Hofmusiker stets im Gefolge des Monarchen befanden. Vielmehr reisten sie ihm oftmals an seinen jeweiligen Ziel- bzw. Aufenthaltsort vor oder nach bzw. machten sie getrennt vom Haupthoflager länger oder kürzer an einem anderen Ort Station, wo sie ‚auf Abruf‘ verblieben, um dann nach Bedarf herbeibeordert zu werden. Von einem hohen Maß an Beweglichkeit ist nicht nur in diesem wörtlichen, sondern auch in einem übertragenen Sinn zu sprechen: Nur ausnahmsweise, bei besonders herausragenden Anlässen wie etwa Reichstagen, versammelte Maximilian alle seine Musiker um sich. Der Normalfall war hingegen, dass sich der Kaiser je nach Anlass, Notwendigkeit oder Wunsch nur mit Teilen seiner Hofmusik, d. h. bestimmten Ensembles bzw. Gruppen von Musikern oder überhaupt nur einzelnen Musikern umgab.[65]

Dass diese bewegliche und flexible Indienstnahme auch Schubinger betraf, ist nicht nur grundsätzlich zu vermuten, sondern kann zumindest fallweise dank einer vergleichsweise dichteren Quellenlage auch konkret nachvollzogen werden. Als Beispiele bieten sich die Jahre 1507/1508 und 1512 an.

[65] Vgl. dazu neuerdings auführlich Schwindt 2018c, insb. 53–56.

[48] So nicht anders erwähnt, beruhen die Angaben über Maximilians Aufenthaltsorte hier und im Folgenden auf den Regesta Imperii XIV (online: http://www.regesta-imperii.de/regesten/baende.html), Stälin 1860 sowie Kraus 1899.

[49] D-Asa Baumeisterbücher, Bd. 93 (1499), fol. 22v. Der Schubinger betreffende Zahlungsvermerk ist nicht datiert, allerdings der vorangehende und nachfolgende, und zwar mit „Samstag vor katharina“, i. e. dem 24. 11., bzw. mit „Samstag post lucie“, i. e. dem 15. 12.

[50] Wessely 1956, 115.

[51] RI XIV,3,1 n. 9792, in: Regesta Imperii Onlinehttp://www.regesta-imperii.de/id/1500-01-30_4_0_14_3_1_814_9792. Siehe den Text des Briefs in: Bertolotti 1890, 25. Offensichtlich auf Basis dieses Briefs findet sich in der Literatur mitunter die Behauptung, Schubinger habe sich im Januar 1500 in Mantua aufgehalten; siehe Polk 1989a, 502; Filocamo 2009, 238. Filocamo zufolge wird Schubinger außerdem im Frühjahr 1505 in der Korrespondenz zwischen Isabella und Alfonso d’Este erwähnt. Vermutlich darauf beruht die von Polk 1989a, 501, ins Spiel gebrachte, aber nicht weiter substanziierte Aussage, wonach Schubinger 1505 in Mantua tätig gewesen sei. Eine definitive Klärung wird erst nach einer noch ausstehenden Autopsie der Briefe möglich sein.

[52] Wessely 1956, 116; Luger 2020, 118 und 136.

[53] Wessely 1956, 101–102.

[54] Schubinger, Jobst und Jörg Nag(e)l sowie Jörg Holland empfingen zudem eine Zahlung durch die Stadt; D-Asa Baumeisterbücher, Bd. 99 (1505), fol. 27v–28; siehe Polk 1992b, 86.

[55] Wie bereits von Kelber 2018, 48, Anm. 90, vermutet wurde.

[56] In: Hegel (Hrsg.) 1894, 83. Siehe auch Kelber 2018, 115.

[57] Schweiger 1931/32, 367.