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Zwischenspiel bei Friedrich III.

Markus Grassl

Augustin Schubinger beendete seine Tätigkeit als Augsburger Stadtpfeifer mit 31. März 1487 und begab sich für zwei Jahre in den Dienst Kaiser Friedrichs III.[17] Die (derzeit) einzige bekannte Quelle vom habsburgischen Hof, die sich auf diese Phase von Schubingers Karriere beziehen dürfte, datiert erst aus der Zeit von Friedrichs Sohn und Nachfolger Maximilian I. 1500 sagte dieser einem „Augustin pfeyffer“ eine Erhöhung der Bezüge zu, die von Friedrich III. aus den Einnahmen des Wiener Mauthauses gewährt worden waren.

Abb. Erhöhung des Bezugs von Augustin „pfeyffer“ 1500

Abb. Erhöhung des Bezugs von Augustin „pfeyffer“ 1500

Augustin pfeyffern geschefft an die Raiter / in Osterreich als das Original anzaigt / […]

Edler vnnd lieber getreuer. Wir haben aus sondern gnaden / vnnserem getreuen Augustin Pfeiffer noch zwen Schilling / zu dem halben phunndt pfennig das Im abermals durch weilandt / vnseren hern vnd vatter kaiser Fridrichen loblicher gedächtnus / aus vnnserm mauthaus zu wien zugeben verschriben worden ist / zuraichen bewilligt vnnd zugesagt. Demnach Emphelhen / Wir euch mit ernst das Ir demselben Augustin Pfeiffer hinfur / sollich zwen schilling mit obangezaigten halben pfunnt jarlich / ab gemelten vnnserm mauthaus laut vorberüter seiner verschrey-/bung so er desshalben hat zugeben verordnet daran thuet. Geben / zu Augspurg den fünnfften tag des monats july anno d xvc.

Finanz- und Hofkammerarchiv Wien, Alte Hofkammer, Gedenkbücher 05, fol. 113v (128v); Digitalisat: https://www.archivinformationssystem.at/bild.aspx?VEID=231767&DEID=10&SQ Wiedergabe des Texts bereits bei Wessely 1956, 88.

 

Dass es sich bei „Augustin pfeyffer“ um Schubinger handelte, ist durchaus wahrscheinlich. In den Jahren um 1500 wird der Musiker nämlich mehrfach in den Augsburger Quellen unter dieser Bezeichnung geführt.[18]

Die Zuwendung von Erträgen des Wiener Mauthauses stellt eine am habsburgischen Hof öfters praktizierte Art von Versorgungsleistung dar, die gleichsam das säkulare Pendant zur Bepfründung geistlicher Mitglieder des Hofstaats war. Sie bestand darin, Bediensteten, die dem Laienstand angehörten, zusätzlich zu ihrem Sold Einkünfte aus einem Amt der Finanzverwaltung zukommen zu lassen.[19] Wie lange Augustin (Schubinger) diese Vergünstigung innehatte, lässt sich nicht präzise eruieren. 1530 war sie jedenfalls bereits seit Längerem („yetz nun langher“) auf „N. Herwartt von Augspurg“ (möglicherweise einen Angehörigen der bekannten Augsburger Patrizierfamilie Herwart ?) übergegangen.[20]

[17] Schubinger, dem sein Jahresgehalt (in der Gesamthöhe von 36 fl.) in vier Tranchen jeweils an den Quatembertagen ausbezahlt wurde, empfing 1487 seine letzte Lohnzahlung am 31. März, und zwar anteilsmäßig für den dreiwöchigen Zeitraum zwischen dem Quatember vor Reminiscere (7. März) und dem Monatsende; siehe D-Asa Baumeisterbücher, Bd. 80 [1487], fol. 65r: „Augustin Schubinger busauner […] Rt. ij v ß für 3 wochen antzal der quattember vnd ist daruff abgeschiden zu vnnserm Herren dem Ro. Kaÿser vnd vff seiner Kayserlichen gnaden schreiben seins dinsts erlassen. Samstag vor Iudica [31. März]“. 1488 ist Schubinger in den Augsburger Baumeisterbüchern dann bereits als „Kaysers Busaner“ dokumentiert, und zwar in der Rubrik „varende levte“, in der die Zahlungen an Auswärtige verzeichnet wurden; siehe Baumeisterbücher, Bd. 81 [1488], fol. 16r: „Item ij fl Augustin kayserlicher busaner Samstag vor Reminiscere.“ Polk 1989a, 501, bezieht „Kaiser“ irrtümlich auf Maximilian I., der aber bekanntlich erst 1508 zum römisch-deutschen Kaiser gekrönt wurde.

[18] U a. D-Asa Steuerbuch 1504, fol. 17v (Rubrik d); Baumeisterbücher, Bd. 93 (1499), fol. 22v; Bd. 97 (1503), fol. 28v. Die Identität dieses „Augustin pfeiffer“ mit Schubinger zeigt sich an folgendem Schubingers Frau betreffenden Eintrag im Steuerbuch 1509, fol. 16r (Rubrik a): „magdalena schubingerin Augustein pfeiffers weib“.

[19] Siehe dazu Wessely 1958, 94; McDonald 2021, 177–178; » I. The court chapel of Maximilian I. (Grantley McDonald), Kap. Finances.

[20] Wessely 1958, 174, nach: Finanz- und Hofkammerarchiv Wien, Niederösterreichische Kammer, Akten 14, Nr. 113.