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Schubingers Bestallung 1514

Markus Grassl

Aus dem Jahr 1514 sind Dokumente erhalten, die einen etwas näheren Einblick in die Modalitäten von Schubingers Dienstverhältnis erlauben: der Bestallungsbrief, mit dem er am 1.  Januar dieses Jahres (neuerlich) für drei Jahre aufgenommen wurde,[87] und das dazugehörige, von Schubinger eigenhändig unterfertigte Dienstrevers:

Abb. Schubingers Dienstrevers 1514

Abb. Schubingers Dienstrevers 1514

Ich Augustin Schubinger Beken als mich die Kaÿserlich Maiestat mein allergnedigister her Zu ainem Pu-/sauner mit zwaÿen pherden auff dreÿ jar lanng die nechsten nach ainander volgend aufgenomen vnd bestelt vnd / die genanten drew Jar aufs ein yede Jar hundert gulden Reinisch zu Sold vnd dan So Ich von Irer mt an hoff / eruordert vnd gebraucht würde yede Monat auff ain pherd für lifergelt vnd schaden zehen gulden Rheinisch Auch dar zu / wan Ir mt Irer mt hoffgesind claiden würdet Summer vnd Winter claider zugeben bewilligt vnd zuegesagt hat / Also das mir solchs ain jedes Jar gegen meÿner gepürlichen quittung von Irer mt hoffphenningmaister wer dan ÿe / zu zeitten sein würdet geraicht vnd gegeben werde. Dagegen Ich Ir mt mit Pusaunen vnd andern Instrumenten / Musicalien der Ich dan yezo jn vbung bin vnd ob jch ÿe zu zeitten darzue beschaiden würde getreulich vnd vleissiglich / dienen vnd mich allezeit dar jnnen gehorsam vnd gutwillig brauchen lassen soll Alles nach inhalt Irer Kay mt / brieff vnd vorschreibung mir deßhalben geben vnd vberantwort. Das Ich darauff Irer Kaÿ mt zuegesagt / vnd versprochen hab tue das wissenntlich in crafft ditz briefs Also das Ich Irer Kaÿ mt mit Pusaunen vnd / anndern Instrumenten Musicalien So offt Ich zu Irer Mt eruordert werd getreulich vnd vleissig dienen / Auch gehorsam vnd gutwillig brauchen lassen darzu In alweg Irer mt nutz vnd frumen furdern schaden warnen / wenden vnd sonnst alles das tun wil vnd soll das ein getrewer diener seinem herren zu tun schuldig vnd pflichtig / ist trewlich vnd ongeuerd Des zu vrkunth hab Ich meÿnen namen mit aigner hanndt zu enndt dis briefs vnder-/schriben vnd furgedruckten pethschafft verfertigt Beschehen zu Augspurg am Ersten tag des Monats Januarij / Nach Cristi gepurt Funffzehenhundert vnd Im [vierzehnten] Jar / Augustein Schubinger

A-Whh Urkundenreihe, Familienurkunden 968

 

Befristete Aufnahmen, die sich freilich zu langjährigen Beschäftigungsverhältnissen summieren konnten, scheinen am maximilianeischen Hof nicht ungewöhnlich gewesen zu sein. So wurde etwa auch der Posaunist Hans Steudl, der Maximilian über viele Jahre diente,[88] (wie Schubinger) am 1. Januar 1514 für drei Jahre (wieder)eingestellt.[89] Dem Üblichen entsprach weiterhin die Zusammensetzung der Bezüge aus einem Sold, dem für den Unterhalt von Pferden gebührenden und mit 10 fl. pro Pferd bemessenen Liefergeld[90] sowie Kleidergeld. Aufgrund der hohen Preise von Textilien bedeutete das Kleidergeld eine nicht unerhebliche Aufbesserung des Einkommens. Beispielsweise wurden Schubinger im Juli 1531 (d. h. bereits nach seiner Pensionierung, » Kap. Der Provisionsbrief von 1523 und die letzten Jahre) 13 Gulden, 30 Kreuzer und zwölf Pfennige für Kleidungsstoff, also rund das Anderthalbfache seines aktiven Monatssolds angewiesen.

[87] A-Whh Reichskanzlei, Reichsregisterbücher QQ (Maximilian I.: Reichs- und Hauskanzleiregistraturbuch 1514), fol. 36v-37r; online: https://www.archivinformationssystem.at/bild.aspx?VEID=1274877&DEID=10&S….

[88] Zu Steudl vgl. zuletzt ausführlich Schwindt 2018a, 2–4.

[89] Bestallungsurkunde: A-Whh Reichskanzlei, Reichsregisterbücher QQ (Maximilian I.: Reichs- und Hauskanzleiregistraturbuch 1514), fol. 36r-36v; Dienstrevers: A-Whh Urkundenreihe, Familienurkunden 969. Für weitere Beispiele von (oft auf drei Jahre terminierten) Bestallungen siehe u. a. RI XIV,2 n. 7032; RI XIV,3,1 n. 11552; RI XIV,3,2 n. 10718, n. 14172; RI XIV,4,1 n. 16514, n. 16810; Kostenzer 1970, 80, 82, 88 und 93; vgl. auch Gänser 1976, 30 und 185.

[90] Vgl. allgemein Zolger 1917, 43; Gänser 1976, 47–50; Noflatscher 2017, 425–426.