Mehrstimmigkeit im Innsbrucker Cantionarius
Die Feststellung, Cod. 457/II sei ein besonders altes und umfangreiches Zeugnis des Tropengesangs in der Region Österreich, erschöpft noch keineswegs dessen historische Bedeutung. Die Handschrift ist der Forschung wohlbekannt.[7] Doch fast die Hälfte der bisher erschienenen 87 Beiträge betreffen die 17 Stücke, die ganz oder teilweise mehrstimmig aufgezeichnet sind. Es handelt sich (mit einer Ausnahme) um nichtmensurale, zweistimmige Gesänge, die in „Partitur“, d.h. auf übereinanderstehenden Systemen mit vertikalen Abteilungsstrichen, notiert sind (» Abb. Iudea et Ierusalem).[8]
Öfters wechselt die Musik innerhalb eines Stücks von Einstimmigkeit zu Mehrstimmigkeit und zurück, wobei eine einzige Gruppe von Sängern alles ausführen konnte. Die zweistimmigen liturgischen Lesungen erklangen großenteils in klanglicher Rezitation, unterbrochen von melismatischen Abschnitten (» A. Kap. Lesungen). Abschnitte mit Melismen (Vokalisen) können spezialisierten Solisten überlassen worden sein: Eine solche Arbeitsteilung war jedoch ohnehin in der kirchlichen Choraltradition üblich und wurde nicht etwa zum Zweck der Mehrstimmigkeit eingeführt. Die Aufführung war derselben Musikergruppe zugedacht wie das traditionelle einstimmige Choralrepertoire (» A. Kap. Zweistimmiges Singen).
Im Seckauer Cantionarius sind die einzelnen Gesänge häufig als “Tropus” oder “Versus” bezeichnet. Der Innsbrucker Codex enthält fast keine Rubriken (Überschriften) für einzelne Gesänge; Begriffe wie “Tropus”, “Versus”, “Conductus” oder “Organum” kommen nicht vor.[9] Der Name “Organum” hat in Quellen des 14.-15. Jahrhunderts normalerweise nicht die Bedeutung eines einzelnen Stücks.[10] Der Gattungsbegriff für mehrstimmige Motetten ist in GB-Lbl add. 27630 “mutetus”, in D-Mbs Clm 5539 jedoch “tropus”.
Der Seckauer Cantionarius von 1345 enthält nur vier mehrstimmige Gesänge, der spätere Innsbrucker dagegen siebzehn, weshalb man vermuten könnte, dass Mehrstimmigkeit im 14. Jahrhundert in der Region allmählich eingeführt wurde. Dem scheinen mehrere Quellen zu widersprechen: Z.B. enthält ein Antiphonar des Benediktinerstifts St. Lambrecht (Steiermark) aus dem mittleren 14. Jahrhundert (A-Gu Cod. 29/30) nicht weniger als 31 Gesänge in nichtmensuraler Mehrstimmigkeit.[11] Diese Stücke, in gut lesbarer Quadratnotation, sind ein wichtiges Zeugnis für mehrstimmiges Singen in der Region. Jedoch sind sie meist keine Tropen und stehen nicht für sich in einem Cantionarius oder Tropar, sondern sind im Antiphonar an der jeweiligen liturgischen Stelle des Stundengebets notiert. Es scheint, dass Mehrstimmigkeit hier einen etwas anderen Stellenwert für die Ausführenden (und Hörer?) hatte als in den Cantionarien von Seckau und Innsbruck, wo sie den Tropen und den ad libitum-Gesängen zugeordnet wurde. Wahrscheinlich entsprachen solche Unterschiede der Praxis auch den Gepflogenheiten verschiedener Ordensgemeinschaften.
Die mehrstimmige Praxis der Cantionarien ist zu unterscheiden von einigen nichtmensural-mehrstimmigen Sätzen des Mönchs von Salzburg und Oswalds von Wolkenstein (» B. Non-mensural polyphony). Diese sind weltlich und deutsch textiert; sie repräsentieren die individuelle Kunst namentlich genannter Autoren, die sich an verschiedene mehrstimmige Techniken anlehnten, wie sie innerhalb und außerhalb der Region bekannt waren. Darunter waren auch einige aus den Cantionarien geläufige Stilarten; doch eine klösterliche Gemeinschaft, die an solche Stilarten gewohnt war, wäre von den individuell geformten mehrstimmigen Autorenliedern des Mönchs oder gar Oswalds sehr überfordert gewesen.
[7] Literaturverzeichnisse in Neuhauser 2008; Stenzl 2000; Reaney 1969 (RISM B IV.2), 333-335.
[9] Stenzl 2000, 148. Stenzl ergänzt „Versus super …“ mit Angabe des Trägerstücks als Rubriken für Tropen.
[10] Vgl. Handschin 1952. Andere Forscher bezeichnen auch ein einzelnes Stück als „organum“. Zur Abgrenzung gegenüber „Orgel“ bzw. „Orgelstück“ vgl. Göllner 1961, 111-114. Ein zweistimmiger Responsoriumsvers in A-Gu Cod. 29, fol. 303r-v, heißt „versus per discantum“; GB-Lbl add. 27630 (LoD) identifiziert zweistimmige Stücke mehrmals als „cum biscantu“. Die Bezeichnung „biscantus“ war im 14. Jahrhundert besonders in Italien gebräuchlich.
[11] Inhaltsverzeichnisse: Flotzinger 1989, Reaney 1969 (RISM B IV.2), 327-333. Vgl. » A. Kap. Zweistimmiges Singen (Alexander Rausch); » Abb. Conserva domine.
[1] Bibliothekskatalog: Neuhauser 2008, Cod. 457, SERMONES/CANTIONARIUM. Online-Reproduktion: https://diglib.uibk.ac.at/urn:nbn:at:at-ubi:5-509. Die nach wie vor gültige Einführung mit vollständigem Inventar der Quelle ist Stenzl 2000. Ich bin Jürg Stenzl auch für weiterführende Beratung herzlich dankbar.
[2] Zu späten Troparien (Troparia tardiva) des deutschsprachigen Raums siehe Haug 1995 und Kruckenberg 2021; Cod. 457 spielt hier nur eine marginale Rolle. Husmann 1964 beschreibt Cod. 457/II und ältere Troparien.
[3] Irtenkauf 1956, 117, liest „Cantionari[um]“, doch ist die Abkürzung mit Sicherheit „us“; vgl. auch Husmann 1964, 17.
[4] Kornrumpf 2004 nennt Cod. 457 als früheste Quelle („um 1400“); Verwendung in Marienklagen ist im 15. Jahrhundert bezeugt. » Hörbsp. O filii ecclesie / O liben kint; » Notenbsp. O liebe kind.
[5] Klugseder 2011, 113-116 (mit Abb.).
[7] Literaturverzeichnisse in Neuhauser 2008; Stenzl 2000; Reaney 1969 (RISM B IV.2), 333-335.
[9] Stenzl 2000, 148. Stenzl ergänzt „Versus super …“ mit Angabe des Trägerstücks als Rubriken für Tropen.
[10] Vgl. Handschin 1952. Andere Forscher bezeichnen auch ein einzelnes Stück als „organum“. Zur Abgrenzung gegenüber „Orgel“ bzw. „Orgelstück“ vgl. Göllner 1961, 111-114. Ein zweistimmiger Responsoriumsvers in A-Gu Cod. 29, fol. 303r-v, heißt „versus per discantum“; GB-Lbl add. 27630 (LoD) identifiziert zweistimmige Stücke mehrmals als „cum biscantu“. Die Bezeichnung „biscantus“ war im 14. Jahrhundert besonders in Italien gebräuchlich.
[11] Inhaltsverzeichnisse: Flotzinger 1989, Reaney 1969 (RISM B IV.2), 327-333. Vgl. » A. Kap. Zweistimmiges Singen (Alexander Rausch); » Abb. Conserva domine.
[12] Stenzl 2000, 147.
[13] Detaillierte Beschreibung bei Neuhauser 2008, 367.
[14] Weiteres zur Notation bei Zingerle 1925, 33-38.
[15] Die Bestimmung der Schreiberhände bei Neuhauser 2008, 367, wird hier generell bestätigt, jedoch z.T. modifiziert. Stenzl 2000, 147 und 161, nimmt auf fol. 86v-95v weitere Schreiberhände an. M.E. ist auf fol. 86v-89v, 90v-91r, 91v-92r (nur Text) und 95r-v trotz geringer Varianten der Musiknotation die Haupthand am Werk.
[16] Stenzl 2000, 162; Miazga 1976, Nr. 279, 74-77.
[17] Miazga 1976, Nr. 113, 56-58.
[18] Jan Ciglbauer, Prag, bestätigt mir, dass diese Form des Kustos auch in anderen Quellen des früheren 15. Jahrhunderts vorkommt, die aus Universitätskreisen stammen.
[19] Auf den ersten von Hand 1 geschriebenen Blättern gibt es sehr kleine Kustoden in roter Tinte (» Abb. Jube domine, fol. 73r); Kustoden werden erst ab fol. 96r in schwarzer Tinte wieder eingeführt, aber in der Form der ersten Blätter. Nach Zingerle 1925, 33, stammen diese Kustoden vielleicht von fremder Hand.
[20] Wahrscheinlich ist der Introitus „Hodie scietis quia Dominus veniet“ gemeint, doch kann Stenzl 2000, 167, keine dem Incipit entsprechende Melodie identifizieren.
[21] Vgl. Göllner 1969, I, 114-116 und 321.
[22] Diese Tropen wurden auch in Marienantiphonen gesungen: » Kap. Gattungen.
[23] Vgl. » A. Kap. Karfreitag.
[24] Die radierte Rubrik könnte “In solemnitate SS. sanguinis“ geheißen haben.
[25] Inhaltlich würde dies zu St. Dorothea passen.
[26] Stenzl 2000, 151-173.
[27] Stenzl 2000, 181.
[28] Strohm 1993, 331, nach CZ-VB 42, fol. 145r.
[29] Vgl. jedoch Marie-Louise Göllner 1988 zu Nr. 53.
[30] Zingerle 1925, 33-37.
[31] Von Fischer-Lütolf 1972 (RISM B IV.3), 239. Zum Verhältnis der beiden Quellen vgl. Ciglbauer 2017, 70-84. „A-Iu 457 scheint … die süddeutsche augustinische Tradition vor Záviš widerzuspiegeln” (S. 71); „1378” passt als mutmaßliche Datierung von V H 11 (S. 75); in V H 11 wurde vermutlich süddeutsches Material weiter bearbeitet. Ich bin Dr. Ciglbauer für Einsicht in seine Dissertation und weitere Hinweise dankbar.
[33] Stenzl 2000, 177, sieht „kein besonderes Nahverhältnis“ mit dem Seckauer Cantionarius. „Nicolai solemnia“ (Nr. 24) ist jedoch keine unikale Konkordanz, sondern war damals weit überliefert, z.B. in GB-Ob lat.liturg.d.5. aus Hauterive, Schweiz (13. Jahrhundert): vgl. Reaney 1966, 539-540, Nr. 1.
[34] Vgl. Stenzl 2000, 174f. Die Konkordanzliste ist nicht vollständig, z.B. werden Fragmente des 14. Jahrhunderts und manche späte Quellen übergangen.
[35] Celestini 1995. Die böhmische Herkunft der Quelle wird bei Stenzl 2000, 185, nicht erwähnt (d.h. bezweifelt?).
[36] Stenzl 2000, 183, betont die Überlieferungsunterschiede. In der Tat bietet CZ-VB 42 spätere, z.T. mensural notierte Abwandlungen.
[37] Stenzl 2000, 178.
[38] Arlt 1983, besonders 29-30, zu den mehrstimmigen Fassungen.
[39] Stenzl 2000, 181, mit Variantenvergleich von Nr. 59 (Notenbeispiel S. 182).
[40] Zu Clm 5539 siehe Marie-Louise Göllner 1992 (wo nur Konkordanz Nr. 17 erwähnt ist), Willimann 1999 II.1, 311-313.
[41] Edition: Dömling 1972.
[42] Willimann 1999 II.1, 340-350 und II.2, 400-418. Jan Ciglbauer (briefliche Mitteilungen 6. Juni und 28. Oktober 2021) vermutet für LoD eher eine süddeutsche, mit Böhmen verbundene Provenienz.
[43] Dömling 1972, Bd. 53, 70.
[44] Das Motettenrepertoire in deutschen Quellen untersucht Willimann 1999 II.I, 311-363.
[45] Willimann 1999 II.I, 371-372.
[46] Nr. 2 steht auch in einem Antiphonale aus Neustift/Novacella, Cod. 15063 (Ende 15. Jahrhundert), fol. 14r.
[47] Beide ediert in Göllner 1969, I, 109-117 und 320-322, Faks. XXII.
[48] Klugseder 2014, 337 und 341-343; Klugseder 2011, 114 f. (zu A-Wn S.n. 228).
[49] Madas 1982, 94 f. Vielleicht war Vorbesitzer die von Herzog Albrecht II. im Jahr 1360 gegründete Dorotheakapelle. Andererseits erhielt das Dorotheastift 1414 eine Bücherschenkung von Rektor Petrus von Mautern: » E. Kap. Bücher und Weltlauf (Susana Zapke).
[50] » A. Kap. Kulturelle Eigenleistung (Stefan Engels).
[51] Göllner 1989, 183 und 186-188.
[52] Göllner 1961, 28-29, 134-140 und 150-151 (Transkription und Vergleich der Fassungen).
[53] Dieselbe Textvariante steht auch in Nr. 6, sowie bei Nr. 8 in der Konkordanzquelle V H 11.
[54] Editionen: Göllner 1969 I, 57 f. (Transkription) und 309 f. (Nr. 4); Beschreibung II, 41-56.
[55] Stenzl 2000, 178-179, mit Notenbeispiel. Zur Variabilität bzw. Stabilität hinzugefügter Stimmen vgl. auch Celestini 2002.
[56] Göllner 1969, vgl. Fassungen 1 (A-Gu 29) und 2 (Cod. 457/II).
[57] Nicht zu verwechseln mit dem Responsorium “In principio erat verbum““, das z.B. in A-Wn Cod. S.n. 228 zweistimmig gesetzt ist: vgl. Klugseder 2011, 113-116.
[58] Göllner 1969 I, 127-129 (Edition), II, 74-77 (Analyse).
[60] Vgl. Willimann 1999.
[61] Klugseder 2011, 113-116.
[62] Marie-Louise Göllner 1992, Nr. 15; 20, 127, 136f. mit Transkriptionen des Originals und Kontrafaktur „Surrexit de tumulo“ in E-HU, fol. 93r-v.
[63] Stenzl 2000, 145. Zur Schnalser Bibliothek vgl. Neuhauser 1991/2010.
[65] Zu Schnals vgl. Neuhauser 1991/2010, wo aber Cod. 457 nicht erwähnt ist.
[69] Neuhauser 2008, 361. Zu den vielen handschriftlichen Predigtsammlungen in der Region vgl. Schneyer-Hödl-Knoch 2001.
[70] Die einmal vorkommende Wortform „gat“ für „geht“ könnte auf Tirol deuten. Ich bin Nigel F. Palmer († 2021) für einschlägige Beratung dankbar.
[71] Zur Schnalser Bibliothek vgl. Neuhauser 1991/2010 und Sepp 1980, 117-119 (beide ohne Erwähnung von Cod. 457).
[72] Neuhauser 2008, 361, liest „almehlikait“.
[73] Neuhauser 2008, 361. Der Eintrag „P(?)…iis duo notaui que non“ auf dem oberen Blattrand wurde von einer anderen Hand und sicher früher geschrieben.
[74] Ein Kopieren kann nicht gemeint sein, da diese Liturgieabschnitte verschiedenen Büchern (Missale, Brevier) angehören und dem Schreiber sicher zuhause zugänglich waren.
[75] Ginex 2020, 16, Anm. 24, mit Verweis auf Guigo‘s Consuetudines (Basel 1510), Statuta 6.47.24.
[76] Zu den Kartäuserprioren Prior Friedrich und Heinrich Haller, deren Reisen mit dieser Notiz aber nichts zu tun haben, vgl. Neuhauser 1980, 89 f., Sepp 1980, 118 f.; Neuhauser 1991/2010, 268 f.
[77] Turnher-Neuhauser 1975, 16; Neuhauser 1980, 76 f.
[78] Vgl. Schwob-Schwob, Bd. 5, 2013, Nr. 513, 284-289. Die Umschlagsabbildung des Bandes zeigt das erwähnte Dokument (Cod. 960, fol. 60v).
[79] Neuhauser 2008, 361.
[80] Vgl. Fig. 1 bei Sojer-Neuhauser 2019, 144, und » Abb. Frg. 18_1-2 der ULBT.
[81] Freundliche Information von Dr. Giulia Gabrielli, Bressanone. Quellen der Credo-Melodie bei Miazga 1976, Nr. 450+10, 99. Die beiden Patrem enden mit „sepultus est“; mehrere Zeilenkadenzen sind verschieden.
[82] Neuhauser 2008, 359.
[83] Z.B. Flotzinger 1977, 82, und Neuhauser 1991/2010, 63f. und Anm. 42: siehe Stenzl 2000, 146, Anm. 18.
[84] Neuhauser 2008, 367f. Die zum Vergleich herangezogenen Seiten von I-VIP o.Sign., fol. 5r, 7v und 49v-54v, stammen von jeweils verschiedenen Händen.
[85] Vgl. Welker 1991.
[86] Timm 1974, 318-320 und Nachtrag, Anm. 34. Timm vergleicht primär die Wolkenstein-Handschriften mit dem Zollner-Graduale (einem Hinweis von Karl Vigl folgend). Betreffs Cod. 457 hatte Walter Lipphardt der Autorin brieflich geraten (ebda., Anm. 34): „…aus diesen Gründen sei auch die Vermutung einer Herkunft aus Neustift in dem Grade annehmbar, wie die Paläographie dies nahelege.“ Nach allen bisherigen Forschungen scheint die Paläographie nichts dergleichen nahezulegen. Neuhauser 1980, 79, der den Zusammenhang der Wolkenstein-Handschriften mit Neustifter Quellen akzeptiert, erwähnt Cod. 457 nicht.
[88] Rothe 1984, Tafeln 1 und 2, 433f.
[89] Neuhauser 2008, 367; Stenzl 2000, 149, Anm. 22.
[90] Timm 1974, 320, Anm. 34: „Was Tirol betrifft […] Nun ist das große Augustinerstift der Diözese Brixen, zu der auch Allerengelberg gehört, aber Neustift…“. Allerengelberg (Schnals) gehörte zur Diözese Chur.
[92] Vgl. » A. Die Verehrung der Hl. Dorothea.
[93] Lipphardt 1982, auf S. 220 f. mit einem Verzeichnis einzelner Stücke und ihrer vermuteten Herkunftsorte.
[95] Zur (indirekten) Notre-Dame-Rezeption im Seckauer Cantionarius vgl. » A. Kap. Ein Vorbild.
[96] Stenzl 2000, 183. Vgl. die Konkordanzentafel ebda., 191-194.
[97] Dreves-Blume-Bannister (AH) 1886 -1922, Nr. 54, 224, 356.
[98] Einflussreiche Augustiner-Eremitenklöster befanden sich in München und Wien.
[99] Die Konkordanz in A-Gu Cod. 29 für Nr. 1 bleibt bei Stenzl 2000 unberücksichtigt.
[100] Dömling 1972 (Faksimile); nicht ediert sind Nr. 80: „Pater noster/ Ave Maria“ mit Spottvers „Non est fides in boemo“ (fol. 109r) und Nr. 81 „Ave Maria gracia plena“ (fol. 109v).
[101] Schneider 1935, 13, 100 f.; Beispiele Nr. 135-143, 151, 155-156 und 161-166.
[102] Codex 457, 2017.
Empfohlene Zitierweise:
Reinhard Strohm: „Der Innsbrucker Cantionarius: Cod. 457 der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol“, in: Musikleben des Spätmittelalters in der Region Österreich <https://musical-life.net/essays/der-innsbrucker-cantionarius-cod-457-der-universitaets-und-landesbibliothek-tirol> (2023).