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Kapläne seit 1518

Markus Grassl

Dass Ferdinands Hofstaat schon früh eine Reihe von Hofgeistlichen und damit den Nukleus einer Kapelle umfasste, steht fest. Zwischen 1518 und 1527 lassen sich in Summe zwölf Personen nachweisen, die – als Elemosinarius, d. h. als ranghöchster Hofkleriker, als Kaplan oder als Mesner – die typischerweise in einer Hofkapelle vereinigten geistlichen bzw. liturgischen Funktionen wahrnahmen. Bereits 1522/23 setzte sich diese Gruppe aus einem Elemosinarius, drei Kaplänen, zwei „clercs de chapelle“ und einem eigenen Kaplan für die Hofpagen zusammen,[30] war also eine personelle Ausstattung gegeben, die sich nur unwesentlich von dem Zustand unterschied, den die Hofordnung von 1527 für den klerikalen Teil der Kapelle vorsah.

Die meisten dieser vor 1527 nachweisbaren Kapellangehörigen waren freilich „bloße“ Geistliche, bei denen mit einer über die Beherrschung des einstimmigen liturgischen Gesangs hinausgehenden musikalischen Betätigung nicht zu rechnen ist. Zu ihnen zählt als Prominentester der aus Brabant stammende Jean de Revelles, der Ferdinand 1518 von Spanien in die Niederlande begleitet hatte, spätestens 1522 zu dessen Elemosinarius avancierte und von 1523/24 bis zu seinem Tod 1529 zudem die Wiener Bischofswürde bekleidete.[31]

[30] Siehe Rill 2003, 46–47.

[31] Vgl. zur Biographie von Jean de Revelles: Göhler 1932, 498-507; Koretz 1970, 42–48; Wessely 1958, 108–110.