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Definitionen für den Begriff „Volkslied“ in der Volksliedforschung

Sonja Tröster

Die Frage nach den konkreten Musikstücken, die von Personen außerhalb der höfischen und kirchlichen Sphäre gesungen wurden, gestaltet sich schwierig. Die von breiten Volksschichten tradierte Musik wird im allgemeinen Sprachgebrauch gerne als „Volksmusik“ oder – wenn es sich dabei um Vokalmusik handelt – als „Volkslied“ bezeichnet. In der frühen Volksmusikforschung galten gerade das 15. und 16. Jahrhundert als Blütezeit des Volkslieds, da man einen Großteil der überlieferten Lieder als solche klassifizierte. Allerdings veränderte sich der Blick in die Vergangenheit mit der bis heute eifrig geführten Diskussion darüber, welche Eigenschaften ein Volkslied erfüllen sollte, was also ein Volkslied überhaupt ausmache.[4]

Während man zu Beginn des 19. Jahrhunderts zunächst relativ wahllos geselliges Liedgut sammelte, wurden mit der Zeit verschiedene Kriterien etabliert, um das Volkslied von anderen Liedern zu unterscheiden. Diese beziehen sich einerseits konkret auf die Faktur des Liedes und betreffen die Thematik, die sprachliche Gestaltung und Wortwahl sowie den formalen Aufbau des Liedtexts, was sich auf musikalischer Seite mit einer einfachen und eingängigen Melodie mit geringem Tonumfang spiegeln sollte. Zum anderen wurde neben der unumstößlich vorausgesetzten mündlichen Überlieferung der Lieder als das wichtigste Merkmal des Volkslieds entweder die Art der Entstehung – aus dem Volk heraus,[5] daher ohne bekannten Autor – bzw. die Art der Rezeption – nicht allein wiederholend (reproduzierend), sondern schöpferisch umbildend – bestimmt.

Der Wiener Volksliedforscher Josef Pommer (1845–1918) stellte die sogenannte „Produktionsthese“ auf, die für das Volkslied eine notwendige Entstehung im Volke voraussetzt. Zwar geht auch Pommer davon aus, dass ein Einzelner es gedichtet hätte, doch da das Lied vollkommen dem Gedankenkreis einer Gruppe von Menschen entspräche und ohne jeglichen Anspruch auf literarische Wirkung geschaffen wäre, könne es vom Volk aufgenommen und weitergegeben werden.[6] Der Begründer der modernen deutschen Volksliedforschung John Meier (1864–1953) formulierte dagegen die sogenannte „Rezeptionstheorie“, die das Entstehen eines Volkslieds allein der Rezeption durch das Volk zuschreibt. Es sei vollkommen egal, ob das Lied einen Verfasser besitze, aus welchen Kreisen dieser stamme und unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Absichten das Lied entstanden sei.[7] Die weiteren Forschungs- und Definitionsansätze wandten sich vermehrt einem enger gefassten Liedrepertoire der jeweiligen Gegenwart oder der jüngeren Vergangenheit zu. Stichworte blieben aber weiterhin Oralität, Popularität, Variabilität, daneben die langwährende Tradition (Anciennität und Persistenz).[8]

In Bezug auf die Liedproduktion im späten 15. und frühen 16. Jahrhundert einigte man sich in der musikwissenschaftlichen Forschung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auf den Konsens, die eingebürgerte Nomenklatur weiterhin zu verwenden, jedoch ausgewählte Konnotationen des Begriffs „Volkslied“ – wie etwa eine soziale Verortung der Lieder – auszublenden.[9] Damit nahm man in Kauf, dass Liedsätze mit vermutlich aus dem höfischen Milieu stammenden Texten, die von Komponisten vertont wurden, also der musikalischen Elite angehörten, als Volkslieder galten, obwohl oftmals die von der Volksmusikforschung geforderten Kriterien orale Verbreitung, Popularität und Variabilität nicht nachgewiesen werden konnten. Ein Beispiel, das die Verwirrung in Bezug auf den Umgang mit den Begrifflichkeiten dokumentiert, stellt das Lied Innsbruck ich muss dich lassen dar (» I. Isaac’s Amazonas, Kap. Innsbruck, ich muss dich lassen), das in der musikwissenschaftlichen Literatur zwar nach der Textgestaltung als Hofweise bezeichnet wird,[10] jedoch seit der Aufnahme in Ludwig Uhlands Alte Hoch- und Niederdeutsche Volkslieder (1845) und zahlreichen sich anschließenden Veröffentlichungen in das allgemeine Bewusstsein in erster Linie als Volkslied eingegangen ist.[11] Und tatsächlich treffen sehr viele der rezeptionsbezogenen Kriterien für das Volkslied (Verbreitung, Variabilität und Anciennität) sowohl im 16. als auch erneut im 19. und 20. Jahrhundert auf das Lied zu. Erst in jüngster Zeit stellte Nils Grosch die Anwendung des Begriffs auf Liedzeugnisse des 15. und 16. Jahrhunderts sogar gänzlich in Frage.[12]

Die Definitionsschärfe des Begriffs „Volkslied“ hat folglich gegenüber den zuvor genannten Bestimmungen heute sogar weiter abgenommen und die Volkslieder des 15. und 16. Jahrhunderts definieren sich vor allem in Bezug auf eine einstimmige Melodie (die jedoch häufig nur im mehrstimmigen Satz vorliegt:  » B. Kap. Einstimmige Weise – mehrstimmiges Lied) und in Abgrenzung zu dem anderen großen Liedtypus der Zeit, der mit dem nicht weniger umstrittenen Begriff „Hofweise“ bezeichnet wird. Versteht man unter „Hofweise“ eher ein neu entstandenes Lied, so bezeichnet man als Volkslieder bereits bekannte, ältere und häufiger gesetzte Liedmelodien. Zeigt die Liedführung der Hofweise oft einen großen Ambitus und komplexere rhythmische Formungen, so sind Volkslieder im Gegensatz dazu durch geringen Ambitus und klare rhythmische Struktur bestimmt. Ebenso verhält es sich mit den Texten der Lieder: Inhalt, Textstruktur und Wortwahl der Hofweise sind elaboriert, während sich das Volkslied in allen diesen Bereichen durch Schlichtheit auszeichnet. Vor allem im Verlauf des 16. Jahrhunderts treten jedoch abseits der charakterisierten noch weitere Liedformen auf, die keinem der beiden Genres zuzusprechen sind, sie fallen aber aus dem zeitlichen Rahmen dieser Betrachtung.

Nicht zuletzt am Beispiel des 19. Jahrhunderts hat man gelernt, dass Schlichtes nicht gleichbedeutend mit „einfacher Herkunft“ ist. Viele der Lieder, die heute als „Alte Volkslieder“ in Sammlungen erscheinen,[13] stammen nicht aus dem 15. Jahrhundert, der vermeintlichen Blütezeit des Volksliedes, sondern wurden im 19. Jahrhundert komponiert bzw. zumindest manipuliert, etwa von Komponisten wie Johannes Brahms oder Volksliedforschern und -sammlern wie Anton Wilhelm von Zuccalmaglio. Im weltlichen Bereich stellen solche Lieder heute einen Großteil dessen dar, was wir als deutschsprachige Volkslieder bezeichnen.

Die weiteste Verbreitung unter den Liedern des 15. und 16. Jahrhunderts erreichten wohl vor allem geistliche Lieder, die zum Teil mit der Bindung an das überregional gültige Repertoire an liturgischen Gesängen und Ritualen über den Entstehungskreis hinaus wirken konnten (» B. Geistliches Lied). Diese Lieder nahmen in ihrer Funktion und in ihrer Verwendung eine den weltlichen „Volksliedern“ sehr ähnliche Stellung ein (» B. Kap. Rufe und Leisen und » B. Kap. Umzüge, Wallfahrten, Geißlerlieder). Immer wieder erschienen weltliche Lieder in geistlichen Kontrafakturen; seltener wurden geistliche Lieder auf einen neugedichteten weltlichen Text gesungen. Die Grenze zwischen geistlichem und weltlichen Lied war für die Zeitgenossen sicherlich eine fließende und oftmals nicht einmal wahrgenommene, was häufig in Kontrast zu der Art und Weise steht, wie sich die Forschung diesem Gegenstand nähert.

[4] Vgl. Bröcker 1998b, insbes. Sp. 1733–1741.

[5] Brandt 2001, 1080–1090: „Der Begriff ‹V.› benennt heute 1. die Bewohner eines Staates, namentlich die Inhaber der Souveränität in der Demokratie, 2. die Angehörigen einer Ethnie mit gemeinsamer Herkunft, Sprache und Kultur bzw. einer sich als auch außerstaatliches V. verstehenden Großgruppe, 3. die ,einfachen‘ Mitglieder oder unteren Schichten einer Gesellschaft im Sinn von ,Volksmassen‘ im Gegensatz zu ,Obrigkeit‘ oder ,Führungsschicht‘.“

[6] Vgl. Suppan 1966, 9.

[7] Vgl. Suppan 1966, 8.

[8] Bröcker 1998b, Sp. 1735.

[9]„Obwohl der Terminus Volkslied weder dem artifiziellen noch dem soziologischen Sachverhalt gerecht wird, und obwohl er seit seiner Geburt mit romantischen Gedanken belastet ist, behalten wir ihn bei. Wir müssen uns aber seiner Grenzen bewußt sein. ‚Volkslied‘ ist für uns nicht mehr als eine bekannte, aus dem schriftlosen Usus in die res facta aufsteigende Weise.“ (Seidel 1969, 109).

[10] Z. B. Salmen 1997, 245–253.

[11] Vgl. Lindmayr-Brandl 1997, 255–279.

[12] Grosch 2011Grosch 2013. Vgl. auch Tröster (im Druck).

[13] Vgl. beispielsweise das Lieder•Projekt (http://www.liederprojekt.org/), ein Benefizprojekt zum Singen mit Kindern von Carus Verlag, Reclam und SWR2. Selbst die Lieder, die dort mit einer Entstehungszeit im 16. Jahrhundert angeführt werden, stellen in fast allen Fällen Bearbeitungen des 19. Jahrhunderts dar.