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Kulturelle Eigenleistung in der Liturgie

Stefan Engels

Als kulturelle Eigenleistung in der Liturgie können nicht nur eigenständige Kompositionen wie Hymnen, Sequenzen, Tropen, Cantionen oder deutsche Lieder gelten. Liturgischer Gesang ist, ähnlich dem Text eines musikdramatischen Werkes, nur ein Ausschnitt eines Ganzen im Rahmen der Gestaltung eines Gottesdienstes. Dieses Integriert-Sein umfasst nicht nur den Text und seine musikalische Gestalt, sondern auch seinen Kontext in der Liturgie selbst und seine Ausführung. Die Ausformung und individuelle Gestaltung eines liturgischen Ablaufes, wie wir sie in liturgischen Büchern finden, vor allem in den Libri Ordinarii ab dem 12. Jahrhundert mit ihrer damals auf lange Zeit endgültig festgelegten Gottesdienstordnung, also mit ihrer offiziellen Ordnung und Abfolge von Riten, Gebeten und Gesängen in der Messe und im Offizium für jeden Tag des Jahres, ist ebenso als kulturelle Eigenleistung zu betrachten wie die Art der musikalischen Ausführung selbst.