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Die Hofkapellen Albrechts II. und Friedrichs III.

Mirjam Kluger

Der Unterhalt von Hofkapellen, die wesentlich mit musikalischen Aufgaben betraut waren, wurde von den  Habsburgern bereits seit der Wende zum 14. Jahrhundert angestrebt. Oft existierten mehrere habsburgische Hofkapellen oder vergleichbare Sängerensembles zur gleichen Zeit, da gewöhnlich jeder Habsburger ab einem bestimmten Alter einen eigenen Hofstaat hatte, der nach seinem Tod wieder aufgelöst wurde.[6] Albrecht II. jedoch musste nach seiner Königswahl 1438 eine den repräsentativen Erfordernissen dieses Amtes entsprechende Hofmusik einrichten und übernahm daher zumindest teilweise die Hofkapelle seines Vorgängers und Schwiegervaters Sigismunds von Luxemburg.[7] Sigismund war der erste Herrscher des Heiligen Römischen Reichs gewesen, der Anstrengungen zur Einrichtung einer kaiserlichen Hofkapelle unternommen hatte. Allerdings wurde dieses Vorhaben erst von Albrecht II. und schließlich von Friedrich III. wirkungsvoll umgesetzt.[8] Denn als Friedrich seinem Cousin wenige Zeit später auf den Thron folgte, übernahm er ebenfalls dessen Hofkapelle und vereinte sie mit dem Personal seiner herzoglichen Hofhaltung.[9]

Vom musikalischen Hofpersonal Albrechts II. und Friedrichs III. gehörten jedoch nur die primär für die Aufführung der geistlichen Musik zuständigen Berufssänger – die Kantoren (cantores, in deutschsprachigen Dokumenten auch „cantoresen“ genannt) – und der Organist der Hofkapelle an.[10] Denn die damalige ältere Form der Hofkapelle (der Name cappella war noch keineswegs auf ein musikalisches Ensemble beschränkt) war als Institution die Gesamtheit aller Hofgeistlichen, deren Aufgaben unter anderem die persönliche geistliche Betreuung ihres Herrn und die Organisation und Ausführung der Gottesdienste am Hof, einschließlich des Choralgesangs, umfassten. Im Zuge der Entwicklung der kunstvollen mehrstimmigen Musik gab es seit dem 14. Jahrhundert innerhalb einer solchen Kapelle eine Gruppe von in Mensuralmusik geschulten Sängern sowie einen Organisten. Andere Kapellmitglieder sangen zwar auch weiterhin im Gottesdienst, jedoch nur den einstimmmigen Choral oder nicht-mensurale Mehrstimmigkeit. Den Organisten ausgenommen gehörten die Instrumentalisten, obwohl sie bei geistlichen wie weltlichen Anlässen gemeinsam mit den Kantoren musizierten und oft auch bei Hofgottesdiensten mitwirkten, nicht zur Kapelle. Das neuere, sich seit dem 16. Jahrhundert allmählich durchsetzende Verständnis der Kapelle als Gruppe aller an einem Hof wirkenden Sänger und Instrumentalisten ist für Albrechts II. und Friedrichs III. Hofkapelle noch nicht zutreffend. Gemäß der noch starken Verhaftung ihrer Musiker in ihren traditionellen Aufgabenbereichen und der Bereicherung des Gottesdienstes als wesentliche Aufgabe der gesamten Hofmusik war es zwar die Hauptaufgabe der Kantoren, die höfischen Gottesdienste und Prozessionen mit ein- und mehrstimmigem Gesang feierlich zu gestalten, doch wurden sie auch bei höfischen Festlichkeiten sowie im kleineren Rahmen für Unterhaltungs- und Tafelmusik herangezogen.[11]

Über die Anzahl und Indentität der Kantoren Albrechts II. ist entsprechend seiner kurzen Herrschaft nur sehr wenig bekannt. Im Text der Motette Romanorum rex inclyte zu seinem Tod 1439 werden sieben Sänger namentlich genannt: Johannes Brassart, Erasmus, Adam[12], Johannes de Sarto, Johannes Tirion, Johannes Martin(i) und Johannes Galer.[13] Es ist also davon auszugehen, dass seine Kantorei zumindest bei seinem Ableben sieben Kantoren umfasste und dass ihr mit Johannes Brassart und Johannes de Sarto mindestens zwei Niederländer angehörten (» Kap. Johannes Brassart und » Kap. Romanorum rex inclyte). Schon für seine herzogliche Kapelle scheint ein niederländischer Sänger, Jacobus de Holandia, belegt.[14] Und auch einen ungarischen Kantor Nikolaus Petö hatte er in seinen Diensten.[15] Die in der Motette an letzter Stelle genannten Sänger Tirion, Martin(i) und Galer könnten eventuell Chorknaben oder zumindest die jüngsten Kantoren gewesen und in dieser Funktion von Friedrich III. weiterbeschäftigt worden sein (»H. Jugendliche Musiker).[16]

Zur Kantorei Friedrichs beschränken sich die Quellen weitgehend auf lückenhafte Zeugnisse aus den Jahren vor seiner Kaiserkrönung 1452 und regelmäßigere Zeugnisse aus den 1460er Jahren. Diesen lässt sich entnehmen, dass seiner Kantorei, wie bei Albrecht II., für die Dauer seiner gesamten Regentschaft niederländische wie deutsche Sänger angehörten. Dabei scheint die Zahl der Niederländer in der Regel überwogen zu haben.[17] Zu Beginn seiner Herrschaft war Friedrich III. allem Anschein nach um den Ausbau seiner Kantorei bemüht.[18] In den frühen 1440er Jahren bereicherte er sie durch die Anstellung niederländischer Sänger.[19] 1442 versuchte er außerdem, sechs englische Sänger anzuwerben.[20] Ab etwa der Jahrhundertmitte verschlechterte sich der Zustand der Kantorei infolge der politischen Umstände und besserte sich erst wieder gegen 1470.[21] Die Besetzungsstärke der Kantorei war im Verlauf der Zeit großen Schwankungen unterlegen. Bei bedeutenderen Anlässen wurde die Zahl der Kantoren für kurze Zeit vergrößert. Ohnehin muss man davon ausgehen, dass ein kurzfristiger Zu- und Abgang bei den Sängern nicht unüblich war.[22] Einige blieben aber auch sehr lange in Friedrichs III. Kantorei; so lässt sich beispielsweise für Johannes de Bubay und Arnoldus Pickard eine mehr als dreißigjährige Dienstzeit belegen.[23] Arnoldus Pickard, der das letzte Mal in einem Brief Friedrichs III. von 1480 als dessen Kantor aufscheint, hatte schon 1452 mit seinen Kollegen Mathias Reddel, Caspar Lobenschrot (Lobenstret), Caspar Tretzler und Johannes Kren bei der Kaiserkrönung in Rom gesungen.[24] Insgesamt soll Friedrich III. bei seiner Kaiserkrönung von 15 Kantoren begleitet worden sein.[25] Bei seiner Reise zur Königskrönung in Aachen zehn Jahre zuvor hatte er sechs Kantoren in seinem Gefolge gehabt, welche bei seinem ersten Besuch der Stadt Frankfurt am Main in kostlichen ornamenten und heiltum, das alles des konges was und her bracht hatte in der Fronleichnamsprozession vor dem das Sakrament tragenden Mainzer Erzbischof und Friedrich III. her geschritten waren und dabei gar hoffelichen gesang sungen hatten, wie danach auch mit grosser schonheid die Messe in der Bartholomäuskirche.[26] Im Schnitt hatte Friedrich III. wohl acht bis zwölf Kantoren in seinen Diensten.[27] Unter den über 20 namentlich bekannten Kantoren Friedrichs III. finden sich beispielsweise der angesehene Komponist Johannes Tourout und Nicolas Mayoul, der 1485 für mindestens sieben Jahre die Leitung von Maximilians burgundischer Hofkapelle übernahm.[28] Im Großen und Ganzen kann Friedrichs III. Hofkapelle als „erste profilierte kaiserliche musikalische Institution gelten, zudem als erstes bedeutendes Dokument kontinuierlicher habsburgischer Musikpflege.“[29] Seit sie unter Albrecht II. konkrete Formen angenommen hatte, behielt sie ihre überregionale, allmählich auf ganz Europa ausstrahlende Wirkung und hatte auch wichtigen Einfluss auf die deutschen Fürstenhöfe.[30] (Zu ihrer Fortsetzung unter Maximilian I. vgl. » I. Die Hofkapelle Maximilians.)

[6] Panagl 2003, S. 11.

[7] Gruber 1995, S. 170ff.; Hilscher 2000, S. 23f.

[8] Hortschansky 1989, S. 42; Lütteken 2002, Sp. 137.

[9] Heinig 1989, S. 157f.; Panagl 2003, S. 12.

[10] Heinig 1989, S. 159; Panagl 2003, S. 11.

[11] Heinig 1989, S. 154ff., 159; Ruhnke 1996, Sp. 1788ff.; Senn 1954, S. 11.

[12] Hier handelt es sich wahrscheinlich um Adam Hustini de Ora aus Cambrai, der 1442/43 als Kantor Friedrichs III. belegt ist (Heinig 1997, Bd. 3, S. 1451; Strohm 1993, S. 182).

[13] Heinig 1989, S. 158, Anm. 29; Panagl 2003, S. 22f.; Strohm 1993, S. 504f.

[14] Hilscher, Elisabeth Th., Art. „Habsburg“, in: MGG Online https://www.mgg-online.com/mgg/stable/46118 [17.07.18].

[15] Vgl. Heinig 1989, S. 157.

[16] Strohm 1993, S. 504f.

[17] Heinig 1997, Bd. 3; Gancarczyk 2013.

[18] Gruber 1995, S. 179.

[19] Lütteken 2002, Sp. 137; Strohm 1993, S. 255.

[20] Heinig 1989, S. 161; Strohm 1993, S. 256.

[21] Heinig 1989, S. 170.

[22] Heinig 1989, S. 156, 161f.

[23] Gancarczyk 2013.

[24] Gancarczyk 2013, S. 253.

[25] Strohm 1993, S. 506.

[26] Heinig 1989, S. 160; Heinig 1991, S. 145.

[27] Heinig 1989Heinig 1997, Bd. 3; Gancarczyk 2013.

[28] Heinig 1989Heinig 1997, Bd. 3, S. 1447-1459; Strohm 1993, S. 182; Gancarczyk 2013.

[29] Lütteken 2002, Sp. 137.

[30] Hortschansky 1989, S. 42.