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Die Herrscher Albrecht II. und Friedrich III.

Mirjam Kluger

Mit Albrecht II. (1397–1439, ab 1411 Herzog Albrecht V. von Österreich, ab 1438 römisch-deutscher König) wurde nach über 100 Jahren wieder ein Habsburger Herrscher des Heiligen Römischen Reichs. (» Abb. Herzog Albrecht V., König Albrecht II.)

 

 

Nach dem Tod von Kaiser Sigismund von Luxemburg (1437) wurde er am 18. März 1438 in Frankfurt am Main zum deutschen König gewählt. Im selben Jahr wurde er zum König von Böhmen und Ungarn gekrönt. Als Herzog von Österreich tat er sich im Kampf gegen die Hussiten und durch eine entschlossene Reformpolitik hervor. Seit der Heirat mit der Tochter Kaiser Sigismunds 1421 setzte er sich als Erbe der luxemburgischen Herrschaft besonders für die Interessen Böhmens und Ungarns ein. Bereits im Oktober 1439 starb er auf dem Rückweg von einem Feldzug gegen die Türken in Ungarn an der Ruhr. In der Abwehr der Türken sah Albrecht II. eine seiner wesentlichsten Aufgaben. Die Regierung des Heiligen Römischen Reichs delegierte er in seiner kurzen Herrschaft an seine Räte und die Reichskanzlei, scheint sich jedoch um Reformen der Verwaltung und des Rechts bemüht zu haben.[3]

Albrecht II. folgte sein Cousin Friedrich III. (1415–1493, ab 1435 Herzog Friedrich V. von Innerösterreich sowie ab 1457 Herzog von Österreich, ab 1440 römisch-deutscher König, ab 1452 römisch-deutscher Kaiser) als römisch-deutscher König nach. (» Abb. Kaiser Friedrich III.)

 

Abb. Kaiser Friedrich III.

Abb. Kaiser Friedrich III.

Gemälde nach einem verlorenen Original (um 1500), zugeschrieben an Hans Burgkmair d. Ä. © KHM-Museumsverband, GG 4398.

 

Friedrichs Hausmacht umfasste die Herzogtümer Steiermark, Kärnten und Krain. Nach dem Ableben Albrechts II. und seines Onkels Friedrich IV. von Tirol 1439 wurde er Oberhaupt des Hauses Habsburg und sicherte sich die Vormundschaft über deren Söhne Ladislaus Postumus und Siegmund von Tirol, womit er die Herrschaft sämtlicher habsburgischer Länder unter sich vereinte. Dank dieses Machtzuwachses gelang es ihm, sich am 2. Februar 1440 in Frankfurt am Main bei der Wahl des römisch-deutschen Königs durchzusetzen. Am 17. Juni 1442 erfolgte in Aachen seine Königskrönung. Am 19. März 1452 wurde er, als letzter Herrscher des Heiligen Römischen Reichs, in Rom durch Papst Nikolaus V. zum Kaiser gekrönt. Sowohl in den habsburgischen Ländern wie im Reich war die Herrschaft Friedrichs III.von zahlreichen Konflikten geprägt. In den habsburgischen Ländern vermochte er der andauernden wirtschaftlichen Probleme und verschiedentlich begründeten kriegerischen Unruhen zeitlebens nicht Herr zu werden. Der Streit um die Einsetzung seines Mündels Ladislaus als österreichischen Landesherrn und um die Herrschaft in Ungarn und Böhmen wurde erst mit dessen Tod 1457 beendet – in Böhmen wurde Georg von Podiebrad König, in Ungarn Matthias Corvinus. Ebenso dauerte der Konflikt mit seinem Bruder Albrecht VI., dessen rechtmäßige Herrschaftsansprüche Friedrich III. zu übergehen versuchte, bis zu dessen Tod 1463 an. Von da an war Friedrich III. unangefochtener Herrscher über alle Länder des Hauses Habsburg ausgenommen Tirol und der Vorlande – die dortige Herrschaft hatte er 1446 seinem Mündel Siegmund überlassen müssen. Wegen dieser Probleme in den habsburgischen Ländern engagierte sich Friedrich bis um 1470 nur wenig in der Reichspolitik und reiste erst 1471 zum ersten Mal seit seiner Königskrönung wieder ins Reich; dies stieß besonders wegen seiner Unfähigkeit, die Türkengefahr abzuwehren, auf massive Kritik. Einen großen Erfolg erreichte Friedrich III. in den 1470er Jahren mit der Aushandlung der Eheschließung zwischen seinem Sohn Maximilian und der erbberechtigten Tochter Karls des Kühnen von Burgund, Maria. Die Hochzeit fand nach dem Tode Karls des Kühnen 1477 statt und brachte dem Hause Habsburg die burgundischen Besitzungen ein. Diese mussten jedoch noch bis in die 1490er Jahre gegen Machtansprüche der französischen Könige verteidigt werden. Nach dem Tod Podiebrads 1471 führte außerdem ein Konflikt mit Corvinus wegen Friedrichs III. zwar praktisch, aber nie formal aufgegebenem Anspruch auf die ungarische und böhmische Krone zu kriegerischen Auseinandersetzungen, die in der Besetzung weiter Teile der habsburgischen Erblande durch Corvinus in den 1480er Jahren resultierten. Nachdem Kaiser Friedrichs Sohn Maximilian ihm schon 1486 als römisch-deutscher König an die Seite gestellt worden war, übernahm Maximilian ab 1490 zunehmend das politische Ruder. Der negativen Beurteilung durch seine Zeitgenossen zum Trotz war Friedrich III. ein engagierter und erfolgreicher Herrscher. Für das Haus Habsburg hat er mit der erstmaligen Vereinigung der habsburgischen Länder in einer Hand seit 1379 und dem Erwerb Burgunds die Grundlage für dessen Aufstieg zur Großdynastie unter Maximilian I. geschaffen. Zu seinen weiteren Verdiensten zählen die Schaffung der Bistümer Wien und Wiener Neustadt 1469 und die Heiligsprechung Leopolds III.[4] (» F. Kap. Hl. Leopold).

Da die Herrschaft Albrechts II. als König nicht einmal zwei Jahre andauerte, lässt sich nur wenig über seine königliche Hofmusik sagen. Es ist zu vermuten, dass seine herzogliche Hofmusik spätestens seit den 1420er Jahren von den Gegebenheiten am Hof seines Schwiegervaters Kaiser Sigismunds des Luxemburgers geprägt war. Friedrich III. beherrschte das Heilige Römische Reich zwar ein halbes Jahrhundert lang, dennoch ist die Quellenlage auch zu seiner Hofmusik verhältnismäßig spärlich. Obwohl die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Regierungszeit es ihm ganz allgemein nicht ermöglichten, an seinem Hof große Pracht zu entfalten, richtete er sich dennoch eine Hofmusik ein, die den repräsentativen Anforderungen eines Kaiserhofes gerecht wurde.[5]

[3] Hödl 1988, S. 165–182; Hödl 1999; siehe auch: http://www.habsburger.net [13.07.18].

[4] Heinig 1997Hödl 1988, S. 191–226; Koller 1999Koller 2005Krieger 2004, S. 169–237; siehe auch: http://www.habsburger.net [13.07.18].

[5] Gruber 1995, S. 179; Heinig 1989, S. 169f.