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Ein Mensuraltraktat im Kontext – Der „Melker Anonymus“

Alexander Rausch

Der sogenannte „Melker Anonymus“[13] ist ein gutes Beispiel für ein anspruchsvolleres Kompendium über mehrstimmige Musik und ihre Notation. Was bisher von der Musikwissenschaft nicht wahrgenommen wurde, ist die Tatsache, dass der Schreiber dieses Mensuraltraktats bekannt ist: Wolfgang von Steyr (1402 Steyr – 7. März 1491 oder 1498 Melk) hat nach Christine Glaßner Teil I (fol. 113–269) des Melker Codex » A-M Cod. 950 geschrieben.[14] Er trat 1425 in das Benediktinerkloster ein, studierte an der Universität Wien, legte 1426 die Profess ab und wurde nach der Priesterweihe Prior zunächst in St. Peter (Salzburg), dann in Kleinmariazell (1437–52), 1463–65 auch in Melk. Sein Hauptwerk, das Itinerarium, in dem wertvolle Daten zur Geschichte und Reform des Stiftes Melk enthalten sind, entstand etwa zur selben Zeit wie die Abschrift der Musiktraktate in A-M Cod. 950: Die Kopie des Mensuraltraktats ist auf den 18. Juli 1462 datiert. Es ist kaum anzunehmen, dass Wolfgang von Steyr diesen Text selbst verfasste, aber sein Interesse für Musik(theorie), das durch seine Abschriften anderer Abhandlungen über Musik in A-M Cod. 950 dokumentiert ist, lässt sich durch die Kenntnis seiner Biographie belegen. So wird es verständlicher, dass die Mensuralmusik (immer als rhythmisch „gemessene“ Musik verstanden, von der Ein- bis zur Vierstimmigkeit) als „cantus acquisitus“ (der „hinzugefügte“ Gesang) klassifiziert wird: Damit wird eine sekundäre Entwicklungsstufe impliziert, die zusätzlich zum „cantus regularis“, dem auf Regeln beruhenden Gregorianischen Choral, in Erscheinung tritt.[15] Vielleicht ist Wolfgang von Steyr als typischer Vertreter des monastischen Historismus doch für diese bemerkenswerte Einteilung (die übrigens als negative Folie auch den „cantus irregularis“ der Bauern und Laien erwähnt) verantwortlich.

Der Inhalt des Textes stammt aus der Zeit nach 1400, was sich aus der Datierung der zitierten Kompositionen schließen lässt.[16] Im Kapitel über die prolatio (Verhältnis der Minimen zur Semibrevis) wird auf Johannes de Muris (Notitia, ca. 1323) verwiesen und als Exempla für die verschiedenen Mensuren Kompositionen angeführt, die nach Zentraleuropa importiert wurden, meist in Bearbeitungen und als geistliche Kontrafakturen. Ein gutes Beispiel für die Praxis der Aufspaltung größerer Notenwerte in (immer) kleinere bieten die verschiedenen Fassungen der Ballade Virginem mire pulchritudinis (modus imperfectus, tempus perfectum = 3/4-Takt).[17] Nicht zufällig wird die Tendenz der späten Ars nova zu Werten unterhalb der Minima von der Theorie reflektiert, auch terminologisch: Der „Melker Anonymus“ nennt nach der Semiminima noch „fusiel“ (32tel) und „semifusiel“ (64tel), was in anderen zentraleuropäischen Texten sogar noch übertroffen wird.[18]

 

 

Die Mensurzeichen für die „prolatio maior“ (senkrechter Strich mit drei rechts davon senkrecht angeordneten Punkten; entspricht dem 6/8-Takt) und für die „prolatio minor“ (senkrechter Strich mit zwei rechts davon senkrecht angeordneten Punkten; 3/4-Takt) finden sich in verwandten Texten wie dem „Anonymus Brigensis“ (aus Schlesien) oder dem Breslauer Traktat, vor allem aber in einer so wichtigen Praxisquelle wie dem in Wien kompilierten Mensuralcodex St. Emmeram (dort speziell im böhmischen Repertoire).

Wie auch in den anderen Texten aus Zentraleuropa werden in A-M Cod. 950 einige mehrstimmige Gattungen wie Rondeau, Motette (auch einstimmige?) oder Virelai[19] erwähnt. Die Beschreibung des Trumpetum ist eine Besonderheit dieses Traktats: „Sed trumpetum habet ad minus tres partes, et si habet in aliqua parte clausuram, tunc eadem pars bis cantatur et fient tunc quatuor partes integre.“ (Aber das Trumpetum hat mindestens drei Teile (formale Abschnitte), und wenn es in irgendeinem Teil eine „clausura“ (Schlusskadenz) hat, dann wird eben dieser Teil zweimal gesungen, und daher ergeben sich vier vollständige Teile.) Offenbar kam es dem Autor vor allem auf die Unterscheidung zu den anderen Genres an, wofür er eben die formalen Kriterien benennt. Der „Breslauer Anonymus“[20] und der ehemalige Wiener Student Paul Paulirinus de Praga geben zusätzlich zur Definition als Gattung auch satztechnische Hinweise, die das Trumpetum als fanfarenartige Stimme (mit den Konsonanzen Quinte und Oktave) beschreiben. Im Hintergrund stehen auch hier konkrete kompositorische Praktiken: In » I-AO Cod. 15 und den Zwettler Fragmenten (ohne Signatur) wird ein Gloria von Etienne Grossin mit einer als „trompetta“ bzw. „concordans“ bezeichneten Zusatzstimme versehen; es gibt weitere Beispiele in der mehrstimmigen Musik der Zeit.[21]

[13] Siehe Welker 2005.

[14] Ausführliche (vorläufige) Beschreibung bei Glaßner: A-M Cod. 950.

[15] Für den Terminus „cantus acquisitus“ kennt das Lexicon musicum Latinum medii aevi, hrsg. von Michael Bernhard, München 2006, Bd. 1 (A–D), 381, nur diesen einen Beleg.

[16] Vgl. Ward1981.

[17] Vgl. Strohm 1993, 122–124.

[18] Vgl. Witkowska-Zaremba 1998.

[19] Mit dem Terminus „viroletum“ konnte der Kopist nichts anfangen, an der Stelle befindet sich eine Lücke.

[20] Edition: Ristory1987

[21] Vgl. Bent 2007, 68–70, und Strohm 1993, 108–111.