Die Kantoreiordnung von 1460 und die Pflege der Mehrstimmigkeit
Die Wiener städtische Kantoreiordnung für St. Stephan vom 24. September 1460 (für Einzelheiten vgl. » H. Schule, Musik, Kantorei) [104] folgte der städtischen Schulordnung von 1446 in ähnlicher Weise nach wie in der Geschichte der Ämter selbst die Kantorenstelle (1267) der Schulmeisterstelle (1237). Man leitete von einem umfassenderen Schema ein detaillierteres ab. Solche Dienstordnungen sind vor allem auf ihre Position innerhalb zeitlicher Kontinuitäten zu befragen: Welche Neuerungen führen sie ein oder wehren sie ab, welche Traditionen bekräftigen oder bekämpfen sie?[105] Sicher war die Wiener Kantoreiordnung Teil einer überregionalen Tendenz der Kirchenverwaltungen, neueren Ansprüchen der Musikpflege regulativ zu begegnen und somit einschränkend oder nur vorsichtig ermutigend zu wirken. Die Kantoreiordnung widmet sich neben der Schuldisziplin und -organisation auch dem musikalischen Repertoire, das offenbar in Frage gestellt werden konnte. Die Ausbildung aller Schüler sollte in „cantus gregorianus“ und „conducten“ erfolgen. Der gregorianische Gesang war in der Kirche nach festen Verteilungsregeln auszuführen. Mit „conducten“ waren geistliche Lieder gemeint, die die armen Schüler zu Festzeiten gegen Geld vor den Häusern sangen. (» E. Bozen; » H. Children’s processions) Im Unterschied dazu sollten sanglich geeignete Schüler im „cantus figurativus“ (d. h. Mehrstimmigkeit) ausgebildet werden. Und mehrstimmiges Singen wurde von ihnen nun für die Hochfeste Weihnachten, Ostern und Pfingsten verlangt. Es ist deutlich, dass die Kantoreiordnung hier nicht eine voraussetzungslose Neuigkeit einführen, sondern einen bestehenden Zustand regulieren wollte: die Praxis mehrstimmigen Singens, die wohl schon seit Jahren (spätestens seit Edlerawer) ausgeübt wurde. Ihr Wildwuchs sollte nun eher eingedämmt werden, etwa indem nur noch die wirklich begabten Schüler dazu ausgebildet wurden. Die 1457 im Kantoreigebäude aufgestellte Tafel lässt sich als Lernmittel für mehrstimmigen Gesang und Mensuralnotation interpretieren, während die 1461 in der Schule aufgestellten zwei Lesepulte, mit denen der Subkantor unterrichtete, dem „einfachen“ gregorianischen Gesang (cantus planus) dienten, der ja auch in der Kirche von Chorpulten gesungen wurde.
Polyphones Repertoire gab es an der Bürgerschule schon um 1410–1420, doch war es damals fast ausschließlich ausländischer Herkunft und wurde von einer Elite gepflegt » K. Der Wiener Codex von ca. 1415. Edlerawers Wirken jedoch markiert eine Phase breiten Sammelns und eigenen Herstellens mehrstimmiger Musikstücke für die repräsentativen Aufgaben der Kantorei. Alle erhaltenen und zugeschriebenen Kompositionen Edlerawers sind in einer einzigen musikalischen Quelle, dem „St. Emmeram-Codex“ (» D-Mbs Clm 14274), überliefert; dieser wurde in Wien während seiner Amtszeit als Kantor zumindest begonnen (» E. Überlieferung der Wiener Kirchenmusik). So scheint es, dass der Kantor auf die Anfertigung dieser Sammlung Einfluss nahm und dass seine dort notierten Stücke seine musikalischen Kirchendienste an St. Stephan widerspiegeln. Mehr noch, sie definieren die musikalischen Fähigkeiten des von ihm ausgebildeten Schülerchors – vielleicht in der Weise, dass nicht alle Stücke für alle Chorschüler gedacht waren und dass es verschiedene Abstufungen und Gruppierungen der Fähigkeiten gab. Das wäre ein Prinzip, das für die allgemeinen Unterrichtsfächer auch die Schulordnung von 1446 verfolgte.
Die Kantoreiordnung verfestigte die Einteilung der Schülergruppen in „Allgemeinmusiker“ und Polyphonie-Spezialisten. Da „cantus figurativus“ seinen Namen von den rhythmisch fixierten (mensuralen) Notenformen, den figurae, bezog, wurde ihm z. B. jene nicht-mensural notierte klösterliche Mehrstimmigkeit (» A. Klösterliche Mehrstimmigkeit. Arten) die unter dem Namen „Discantus“ auch an St. Stephan bezeugt ist (vgl. Kap. Tropen und andere Randerscheinungen im ordo von St. Stephan), nicht zugerechnet. Nur die figurale, mensurale Mehrstimmigkeit stand also begrifflich und didaktisch für sich, nicht aber die anderen Arten von Mehrstimmigkeit, die vielleicht oft und informell geübt wurden, auch vom allgemeinen Chor. Diese Unterscheidung kann nun auf das Bücherinventar der Kantorei von 1476 übertragen werden. Denn der zufällig aus diesem Jahr erhaltene Einzelband der Kirchmeisterrechnungen von St. Stephan[106] zählt auf (fol. 184v–185r):
„die puecher, so der cantor hat in der cantorei:
In dem kar [Chor]: ain Gradual, ain Salve puech, ain Passional.
In dem haus: zwai Gradual, zwen antiphonarii, dreu grosse Cancional des Hermans, ain gross Cancional des Jacobem, sechs klaine Cancional, ain rats Cancional mit ettlichen sexstern [diese sechs Worte sind durchgestrichen], ain rats Cancional des Jacobem, ain alts Cancional mit ettlichen Sextern, klaine puechl mit proficein, das register des cantor.”
Die drei großen Kantionalien sind gewiss auf Hermann Edlerawer zu beziehen, das große und das rote „des Jacobem“ hingegen auf Jacob Gressing von Fladnitz, den vormaligen Rektor der Bürgerschule.[107] Die ihnen zugewiesenen, d. h. offenbar von ihnen persönlich betreuten Bücher sind ausnahmslos als „Cancional“ bezeichnet und so von den Choralhandschriften (Antiphonale, Graduale, Passionale usw.) unterschieden, die z. T. in der Kirche selbst (im Chor) aufbewahrt wurden. Im Jahre 1455 hatte der Trienter Organist Johannes Lupi, der selbst früher in Wien studiert hatte, seine sechs Bücher umfassenden „cantionalia vel figuratus cantus“ (Kantionalien, d.h. cantus figuratus) der Pfarrkirche in Bozen vermacht, wobei er die Namen „cancionale“ und „figuratus cantus“ in seinem Testament gleichsam synonym verwendete (» G. Johannes Lupi). Akzeptiert man diese Nomenklatur, so können insgesamt fünf große und sechs kleine Bände der Kantoreibibliothek von 1476 mensurale Mehrstimmigkeit enthalten haben – während das einzige weitere Stück, „ain alts Cancional mit ettlichen Sextern“, eben deshalb als „alt“ bezeichnet worden sein dürfte, weil sein Inhalt nicht mensural war. Es ist ferner zu vermuten, dass das Sammeln und Neukomponieren mensuraler Kirchenmusik nach Edlerawers Weggang nicht aufgehört hatte und dass andere Kantoren und Subkantoren kreativ daran beteiligt waren. Zur Frage der erhaltenen musikalischen Quellen vgl. » E. Überlieferung der Wiener Kirchenmusik.
[104] Wortlaut mitgeteilt u. a. bei Mantuani 1907, 285–287; vgl. auch Gruber 1995, 199; Flotzinger 2014, 58 f.
[105] Vgl. Strohm 2014.
[106] Uhlirz 1902, 477.
[1] Perger/Brauneis 1977; Schusser 1986, 17–41.
[2] Zschokke 1895, 2.
[3] Mantuani 1907, 209–210. Flotzinger 1995, 89–90. Allgemein zu Orgeln vgl. » C. Orgeln und Orgelmusik.
[4] Mantuani 1907, 209–210, vermutet unter der Bezeichnung „Organist“ einen Orgelbauer, der jedoch „Orgelmaister“ genannt wurde (z.B. „Petrein dem argelmaister 15 tl“ in den Stadtrechnungen von 1380, >> A-Wn Cod. 14234, fol. 39r). Diese Benennung ist als Eindeutschung des Terminus magister organorum zu verstehen.
[5] Irrig schon für 1334 angenommen bei Flotzinger 1995, 90. Zum Schulkantor Peter Hofmaister vgl. Kap. Entwicklung der Kantorei von St. Stephan.
[6] Diese und die folgenden Angaben zu Orgeln an St. Michael nach Perger 1988, 91, und Kirchmeisterraittungen Kollegsarchiv St. Michael.
[7] Zu Hans Kaschauer und seinem Vater Jakob Kaschauer, der zwischen 1445 und 1448 die große Tafel des Hauptaltars malte, vgl. Perger 1988, 84.
[8] Schütz 1980, 14.
[9] Mayer 1880; Schusser 1986, 66, Nr. 31/1 (Richard Perger). Die Universität bestätigte diese Ordnung am 14. April 1411: vgl. Uiblein, Acta Facultatis 1385–1416, 355.
[11] Mantuani 1907, 289, Anm. 1, nach Hauswirth 1879, 15; Czernin 2011, 59.
[12] Mantuani 1907, 289 f., Anm. 1, nach Hauswirth 1879, 25.
[13] Mantuani 1907, 289, Anm. 1, nach Hauswirth 1879, 29.
[14] Vgl. Lind 1860, 11; Mantuani 1907, 289 f., Anm. 1; Perger/Brauneis 1977, 275.
[15] Mantuani 1907, 289, Anm. 1.
[16] Mayer 1895–1937, Abt. II/Bd. 2, Nr. 1935.
[17] Wiener Stadt- und Landesarchiv, Urkunde 1935, 1412 XI 21; vgl. auch Schusser 1986, 139, Nr. 115.
[18] Boyer 2008, 25.
[19] Einen Versuch der Unterscheidung zwischen Kapitelkantor/Sangherr und Schulkantor/Subkantor unternimmt Mantuani 1907, 287 f.
[20] Zschokke 1895, 25–48; Flieder 1968.
[21] Grass 1967, besonders 464–467.
[22] Flieder 1968, 140–148, besonders 148.
[23] Ediert bei Ogesser 1779, Anh. X und XI, 77–83. Vgl. Flieder 1968, 155, 158–160.
[24] Ein Statut von 1367 sah vor, dass die Funktionen von „Chormeister“ (magister chori) und Dechant in einer Person vereinigt werden sollten (Göhler 1932/2015, 141 f.), was aber offenbar nicht geschah (Flieder 1968, 173 f.).
[25] Mantuanis (Mantuani 1907, 288) irrige Gleichsetzung von „Chormeister“ mit „Cantor“ ist oft nachgeschrieben worden. Die deutsche Bezeichnung des letzteren war „Sangherr“. Ulreich senior (1365?) war „magister chori et cantor“ (Göhler 1932/2015, 142 und Abb. 11), d. h. die beiden Bezeichnungen waren nicht gleichbedeutend. Vgl. zur korrekten Verwendung der Begriffe Ebenbauer 2005, 14 f. (Chormeister zuständig für die Pfarre), wo jedoch Mantuani ohne Widerspruch zitiert wird.
[26] Zur Lokalisierung der Altäre und Kapellen vgl. Perger/Brauneis 1977, 61–63. Ich danke Prof. Barbara Schedl herzlich für Beratung in dieser Hinsicht.
[27] Ogesser 1779, 80–82. Vgl. die Aufzählung der Prozessionsteilnehmer aus einem Liber ordinarius von St. Stephan (» A-Wn Cod. 4712): » E. SL Fronleichnamsprozession.
[28] Zschokke 1895, 30–46; Flieder 1968, 254–266.
[29] Zschokke 1895, 33.
[30] In den kirchlichen Dienstvorschriften wurde traditionell das lateinische Äquivalent „alta voce“ verwendet.
[31] Zschokke 1895, 37.
[32] Zschokke 1895, 40.
[33] Zschokke 1895, 84–91.
[34] Raimundus Duellius, Miscellanea, Augsburg/Graz 1724, Bd. II, 78 und 82.
[35] „Ne quis eciam nimium voces agitare aut in altum audeat elevare habeatque et cantum Bassum et nimis clamorosum ad medium reducere“. (Zschokke 1985, 89 f.) Vgl. auch Rumbold/Wright 2009, 44.
[36] Erzbischöfliches Diözesanarchiv Wien (A-Wda), Acta Capituli 1446–1551, Cod. II, fol. 107r.
[37] Grass 1967, 482–487.
[38] Am 12. März 1421 wurden auf Befehl von Herzog Albrecht V. über 200 Wiener Juden in Erdberg verbrannt, wie u. a. der Theologieprofessor Thomas Ebendorfer berichtete (Lhotsky 1967, 370 f.).
[39] Zapke 2015, 87 f.
[40] Gall 1970, 85–86; Flotzinger 2014, 44–47,54 f.
[41] Gall 1970, 34, 86 f.; Zapke 2015, 88 f.
[42] Pietzsch 1971, 27 f.
[43] Mantuani 1907, 283 und Anm. 1; Enne 2015, 379 f.
[44] Vgl. Strohm, Ritual, 2014 zum Zeitbewusstsein kirchlicher Bestimmungen.
[45] Unter „Chorherren“ sind hier die „Achter“ (octonarii), die mit Seelsorge betrauten Priester des Priesterkollegiums, zu verstehen.
[46] A-Wda, Urkunde 13391028; siehe . Währung: 1 Pfund (tl.) = 8 große („lange“) Schillinge (s.) = 240 Pfennige (d., denarii).
[47] Camesina 1874, 11, Nr. 36. Die Unterscheidung Kapitelkantor – Schulkantor ist bei Göhler 1932/2015, 228 f., überzeugend nachgewiesen.
[48] A-Wda, Urkunde 14200525; siehe http://monasterium.net/mom/AT-DAW/Urkunden/14200525/charter [02.06.2016].
[49] Camesina 1874, 21, Nr. 94.
[50] Camesina 1874, 21–23, Nr. 96.
[51] Kirchmeisteramtsrechnungen von St. Stephan (im Wiener Stadt- und Landesarchiv), vgl. Uhlirz 1902. Auszüge aus den Raittbüchern von St. Michael bei Schütz 1980.
[52] Schütz 1980, 124. Schütz 1980, 15, setzt irrig den Schulmeister mit einem von zwei Kantoren gleich.
[53] Vgl. Uhlirz 1902, 251 und öfter. Knapp 2004, 268, versteht hierunter eine Marienklage, was vom Ritus her gesehen unwahrscheinlicher ist.
[54] Uhlirz 1902, 364, 384. Das Ostergrab war eine künstlerisch hergestellte Skulptur.
[55] Zu den Standorten der Orgeln vgl. auch Ebenbauer 2005, 40f.
[56] Uhlirz 1902, 337 (1417).
[57] Z. B. 1415: Uhlirz 1902, 299.
[58] Uhlirz 1902, 267 (1407).
[59] Wiener Stadt- und Landesarchiv, 1.1.1. B 1/ Oberkammeramtsrechnung 1. Reihe 1 (1424) usw.: Im Folgenden abgekürzt zu OKAR 1 (1424) usw. (» A-Wsa OKAR 1-55).
[61] Detailangaben zu » A-Wn Cod. 4712 in Klugseder 2013; vgl. auch » E. SL Fronleichnamsprozession. Den Messritus des Stephanskapitels repräsentiert das heute noch dem Erzbischöflichen Kapitel gehörende „Turs-Missale“ (um 1430 unter Probst Wilhelm von Turs angefertigt), das vor allem kunsthistorisch interessant ist.
[62] A-Gu Cod. 756, fol. 185r; vgl. » A. Weihnachtsgesänge.
[63] Ersterer ist der früheste datierte Nachtrag, so dass der Codex vor 1404 entstanden sein muss.
[64] Der Sonntag Vocem iucunditatis war allerdings St. Koloman gewidmet (» A-Wn Cod. 4712, fol. 54r).
[65] Für mehrstimmige Schlüsse einstimmig vorgetragener Choräle, wie es hier intendiert scheint, gibt es für das 14. Jahrhundert Belege in Frankreich und Italien.
[66] Die Prozessionsbeschreibungen im ursprünglichen Corpus von » A-Wn Cod. 4712, einem Liber ordinarius der Diözese Passau, replizieren wörtlich die Bestimmungen für Passau selbst (freundliche Mitteilung von Robert Klugseder), sind jedoch wegen der gleichartigen kirchlichen Topographie beider Städte auch auf Wien anwendbar. Hinzugefügte Randbemerkungen verdeutlichen die Wegbeschreibungen mit direktem Bezug auf Wien: Klugseder 2013 widmet den auf Wien bezogenen Randbemerkungen von Cod. 4712 ein eigenes Kapitel. (Vgl. auch die digitale Edition des Passauer Liber ordinarius, http://gams.uni-graz.at/o:cantus.passau). Die Fronleichnamsprozession ist in Cod. 4712 nur durch eine kurze Randbemerkung auf fol. 67v vertreten. Im Anhang (fol. 109r) steht hingegen die Teilnehmerliste, die in » E. SL Fronleichnamsprozession ediert ist.
[67] Camesina 1874, 24, Nr. 101.
[68] Camesina 1874, 26, Nr. 113 und 114 (12. und 13. Dezember 1404).
[69] Schusser 1986, 75, Nr. 50 (Lohrmann).
[70] Dass der Dorotheenaltar vor dem Lettner stand (Perger/Brauneis 1977, 61 und Anm. 214), lässt sich aus den Belegen von 1403–1404 nicht ableiten. Die Einkünfte des Altars gehörten „in die Schülerzeche“, womit in diesem Zusammenhang nicht eine „Bruderschaft der Schüler“ gemeint war (Lohrmann in Schusser 1986, 75, Nr. 50), sondern das Schulgebäude selbst.
[71] Nicht zu verwechseln mit einem damaligen (1399) Chorherrn Peter von St. Margrethen.
[72] Mayer 1895–1937, Abt. II/Bd. 2, Nr. 2159 bzw. Nr. 3076. 1449: OKAR 10 (1449), fol. 28v.
[73] Die Angaben bei Brunner 1948 sind teilweise überholt.
[74] Göhler 1932/2015, 228, Nr. 98.
[75] Mayer 1895–1937, Abt. II/Bd. 2, Nr. 2978; eine Erwähnung von „Peter Marold, cantor“ in OKAR 18 (1461), fol. 19v, könnte sich auf einen anderen Kantor dieses Namens beziehen oder rückblickend zu verstehen sein.
[76] Alle außer Neuburg genannt bei Czernin 2011, 87 f. Diese Liste enthält andererseits auch die Kapitelkantoren Ulreich Musterer († 1426), Wolfgang von Knüttelfeld († 1473), Hanns Huber (1474), Brictius (1470er Jahre) und Conrad Lindenfels (1479–1488, er war 1449–1457 Schulkantor gewesen); ein „Kaspar“ (1448) könnte mit dem Chormeister Kaspar Wildhaber (1423/24) identisch sein. Die hinzukommenden Namen bei Flotzinger 2014, 57, Anm. 49, gehören alle „Chormeistern“, die Flotzinger in Anlehnung an Mantuani 1907 und Flieder 1968 irrig mit Kantoren gleichsetzt. Vgl. Kap. Die institutionelle Grundlage des Stephanskapitels.
[77] Melk, Stiftsarchiv, Urkunden (1075–1912), Nr. 1436 I 27.http://monasterium.net/mom/AT-StiAM/archive [02.06.2016].
[78] OKAR 5 (1438), fol. 92r.
[79] OKAR 6 (1440), fol. 98r, bzw. OKAR 7 (1441), fol. 111r.
[80] Letztere Anmerkung nach einer freundlichen Information von Prof. Barbara Schedl, Wien.
[81] Mayer 1895–1937, Abt. II/Bd. 2, Nr. 2656 (3. Juli 1438). Andere, z. T. widersprüchliche Angaben zitiert Ebenbauer 2005, 38 f.
[82] A-Wda, Urkunde 14401105.
[83] Vgl. auch Flotzinger 2014, 56 f.
[84] Boyer 2008, 36 f. Siehe auch » H. Schule, Musik, Kantorei.
[85] Mantuani 1907, 289 f., Anm. 1. Zu Martin von Leibitz und seinem Caeremoniale (A-Wn Cod. 4970) vgl. Schusser 1986, 82, Nr. 65, und » A. Melker Reform.
[86] OKAR 6 (1440), fol. 97v. Der Kantor erhielt 60 d.
[87] Z. B. OKAR 7 (1441), fol. 112v (fünf Wochen; von November vor Martini bis Lucia, 13. Dezember).
[88] Z. B. OKAR 8 (1444), fol. 139v. Dazu täglich bis zum Freitag nach Laetare (4. Fastensonntag) insgesamt 24 „fridambt“, wobei „dem hermanne mit den knabn von yedem ambt zu singn“ 32 d. bezahlt wurden.
[89] Z. B. OKAR 8 (1444), fol. 140r. Der Kantor erhielt zu jedem „Votiff“ 21 d. Auch Dechant, Leviten (Ministranten, vermutlich Chorschüler), Mesner und Organist sind genannt.
[90] Z. B. OKAR 9 (1445). Der (ungenannte) Kantor erhielt 3 s. (= 90 d.).
[91] Mayer 1895–1937, Abt. II/Bd. 3, Nr. 3848; Camesina 1874, 92–93, Nr. 437.
[92] OKAR 8 (1444), fol. 37r.
[93] Wie in der älteren Literatur oft angegeben, u. a. in Strohm 1993, 507. Korrigiert bei Rumbold/Wright 2009, 47.
[94] Camesina 1874, 78–80, Nr. 364 (1445 ohne Tagesdatum).
[95] Vgl. Weißensteiner 1993.
[96] OKAR 9 (1445), fol. 51r; die Stadtrechnungen von 1446–1448 sind verloren. Vgl. Rumbold/Wright 2009, 48–50.
[97] OKAR 10 (1449), fol. 32r.
[98] Mayer 1895–1937, Abt. II/Bd. 2, Nr. 3333 (zu 1449); OKAR 15 (1457), fol. 41r.
[99] Zschokke 1895, 375; Rumbold/Wright 2009, 50–51. Lindenfels machte sich gleich nach seiner Installierung 1479 dadurch unbeliebt, dass er als Kapitelkantor das Recht beanspruchte, seine Chorherrenwohnung noch vor dienstälteren Kanonikern zu wählen (A-Wda, Acta Capituli 1446–1551, Cod. II, fol. 18r).
[100] OKAR 18 (1461), fol. 82v. Die Gesamtkosten für Tischler und Schlosser (für Eisenriegel zur Sicherung der Chorbücher) betrugen 160 d.
[101] OKAR 15 (1457), fol. 118v. Die Gesamtkosten für Tischler und Maler betrugen 95 d.
[102] OKAR 16 (1458); OKAR 36 (1474), fol. 22r.
[103] OKAR 42 (1478), fol. 32v.
[104] Wortlaut mitgeteilt u. a. bei Mantuani 1907, 285–287; vgl. auch Gruber 1995, 199; Flotzinger 2014, 58 f.
[105] Vgl. Strohm 2014.
[106] Uhlirz 1902, 477.
[108] A-Wda, Urkunde 15060119; siehe http://monasterium.net/mom/AT-DAW/Urkunden/15060119/charter [02.06.2016].
Empfohlene Zitierweise:
Reinhard Strohm: „Musik im Gottesdienst. Wien “, in: Musikleben des Spätmittelalters in der Region Österreich <https://musical-life.net/essays/musik-im-gottesdienst-wien-st-stephan> (2016).