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D. Herrschaft, Fest und Zeremonie

Abb. Turnierbuch Freydal. Herzog Friedrich, Kurfürst von Sachsen, im Turnier. Freydal, Turnierbuch Kaiser Maximilians I. (um 1520), © Kunsthistorisches Museum Wien, S. 157. Turniere und andere höfische Schaustellungen waren immer von festlicher Musik (z. B. Trompetenschall) begleitet, die den Herrschaftsanspruch veröffentlichen half.

Die Musikpflege der Herrscher artikulierte sich traditionsgemäß in öffentlichen Festen und kirchlichen Feiern. Das Selbstverständnis der Fürsten als gläubige Patrone der Kirche führte auch zu reichen Stiftungen für die Musikpflege der Kirchen und Klöster. Bestiftete Kapellen in Burgen und Ordenssitzen wurden Zentren der Musikpflege: Der heutige musikalische Begriff der „Kapelle“ geht hierauf zurück. Beim Einzug in eine Stadt ließen sich Fürsten von ihren Untertanen gern öffentlich mit Gesang begrüßen; auch andere adlige Reisende erzählen von Musikdarbietungen der Bevölkerung, ehrenhalber oder für Geld. Künstler im Hofdienst, wie Trompeter und Pauker, Herolde und Hofdichter, sorgten für öffentliche Aufmerksamkeit, wo immer ein Herrscher auftrat. Seit dem frühen 15. Jahrhundert beschäftigten die Habsburger namhafte Komponisten und ließen von diesen zeremonielle Festmusiken aufführen. Archivalische Quellen überliefern die Namen vieler Musiker, die bei Hofe oder im Dienst einer Kirche oder Stadtverwaltung öffentliche Aufführungen bestreiten durften. Die Hofmusik Maximilians I. war vielfältig gegliedert und künstlerisch überregional orientiert. Bei besonders prominenten Festen, wie z. B. Fürstenhochzeiten, konkurrierte auch die musikalische Ausstattung mit dem Festglanz benachbarter Höfe und Herrschaften.

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