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Karls Reise ins Heilige Römische Reich. Erste Station: Innsbruck

Birgit Lodes

Eine der drängendsten Aufgaben für den frisch gekrönten – und damit in seiner Position in Italien einigermaßen gesicherten – Kaiser war es nun, sich um die Einheit und den Frieden im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation zu kümmern, das durch die Reformation arg gebeutelt war. Dessen Verwaltung hatte er in den letzten Jahren gänzlich seinem Bruder Ferdinand I. übertragen und das Reich seit neun Jahren nicht mehr persönlich besucht. Die Dringlichkeit von Karls Anwesenheit im Reich hatte sogar als offizielle Begründung dafür gedient, sich schlussendlich für einen (schwer zu legitimierenden) Krönungsort im Norden Italiens entschieden zu haben.

Bereits am 21. Januar 1530 hatte Karl einen Reichstag für den Sommer in Augsburg ausgeschrieben, mit dem Ziel, die innere Einheit im Reich wieder herzustellen. Bei den verschiedenen protestantischen Gruppierungen weckte dies große Hoffnungen. Der Kaiser trat von Bologna aus unmittelbar die Reise nach Norden in das Heilige Römische Reich an: Zunächst begab er sich nach Innsbruck, dem Regierungssitz seines Bruders Ferdinand I. und seiner Frau Anna von Ungarn, wo man ihm am 4. Mai 1530 einen festlichen Empfang bereitete. Man hatte dort ein gemeinsames Treffen der verschiedenen nicht-protestantischen Mächtigen organisiert, an dem u.a. der Erzbischof von Salzburg, Herzog Wilhelm IV. von Bayern sowie Pfalzgraf Friedrich II. teilnahmen. Ein Monat lang (bis zum 6. Juni 1530) besprachen die „altgläubigen“ Herrscher die schwierige Lage im Reich und versuchten ihre – teils recht divergierenden – Interessen für den bevorstehenden Augsburger Reichstag abzustimmen und eine gemeinsame Strategie auszuhecken.[5]

[5] Dazu Horst Rabe, „Befunde und Überlegungen zur Religionspolitik Karls V. am Vorabend des Augsburger Reichstags 1530“, in Confessio Augustana und Confutatio. Der Augsburger Reichstag 1530 und die Einheit der Kirche, hrsg. von Erwin Iserloh, Münster 1980 (Reformationsgeschichtliche Studien und Texte 118), S. 101–112, bes. S. 110.